3 Anträge stellen und verwalten
3.1 Ablauf der Bearbeitung
Vor der Antragstellung
Um einen Antrag auf Ehrung oder Zuschuss stellen zu können, müssen die Stammdaten des Vereins und der Ensembles
aktuell hinterlegt sein. Liegt die Speicherung der A0 und AN-Bögen zu lange zurück, erhalten Sie beim Absenden
des Antrags eine Aufforderung, die Mitgliederdaten Ihres Vereins und seiner Ensembles zu aktualisieren.
Erst danach kann der Antrag abgesendet werden. Bitte achten Sie besonders auf die Angabe einer korrekten
Bankverbindung, sonst können wir Ihren bewilligten Zuschuss nicht auszahlen.
Antrag anlegen
Ein neuer Antrag kann in der Mitgliederverwaltung angelegt werden. Bitte achten Sie vor Anlegen des Antrags
auf die Wahl des richtigen Antragstyps, da Ihr Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.
Solange der Antrag angelegt, aber nicht online abgesendet ist, kann er verändert oder, falls er nicht
mehr benötigt wird, auch gelöscht werden. Füllen Sie den Antrag vollständig aus, bevor Sie ihn online absenden,
da nach diesem Zeitpunkt keine Änderungen und auch kein Löschen mehr möglich sind.
Anträge, die nicht mehr benötigt werden, sollten aus der Datenbank gelöscht werden, um die Übersichtlichkeit
zu verbessern.
Antrag online absenden
Wenn alle Angaben im Antrag korrekt sind, senden Sie diesen online ab. Erst dann kann der Antrag vom BSB
bearbeitet werden.
Beachten Sie dabei unbedingt die entsprechenden Stichtage!
Antrag mit Belegen einsenden (nicht zutreffend für Ehrungsanträge)
Wenn der Antrag online abgesendet ist, muss dieser unterschrieben und zusammen mit den Orignalbelegen
an den BSB gesendet werden. Erst nach Eingang dieser Dokumente kann der Antrag vom BSB bearbeitet werden.
Bearbeitung und Bescheide
Sind alle Voraussetzungen dafür erfüllt, wird der Antrag nach Ablauf der Antragsfrist vom BSB bearbeitet.
Nach vollständiger Bearbeitung aller Anträge werden Bescheide online erstellt.
Diese können von den Vereinen selbst eingesehen und ausgedruckt werden. Ein Postversand erfolgt nicht.
3.2 Ehrungsanträge
Der Bayerische Sängerbund verleiht auf Antrag Ehrungen für
- langjähriges aktives Singen (ab 20 Jahre, für Kinder ab 10 Jahre)
- langjähriges Chorleitertätigkeit (ab 25 Jahre, für Kinderchöre ab 10 Jahre)
- Vereinsjubiläum (ab 75 Jahre, Kinderchöre ab 25 Jahre)
- langjährige ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im selben Verein als 1. oder 2. Vorsitzender oder Chorleiter (ab 20 Jahre)
Einzelheiten finden Sie in der
Ehrungsordung des Bayerischen Sängerbunds.
Achtung: Vor der Antragstellung müssen bei den persönlichen Daten des zu ehrenden Mitglieds entsprechende
Einträge gemacht werden (s. Kapitel 2.2.1.4)
3.2.1 Ehrungsanträge anzeigen
Durch Klick auf
Ehrungsanträge
im Hauptmenü erscheint eine Liste der angelegten Ehrungsanträge für das aktuelle Kalenderjahr.
Alternativ können angelegte Anträge für das folgende Kalenderjahr bzw. alle für den Verein angelegten Anträge ausgewählt
werden (Auswahlliste "Jahr:").
Zusätzlich kann die Liste nach dem Bearbeitungsstatus (Auswahlliste "Status:") und nach einem frei einzugebenden Ausdruck
gefiltert werden.
Als Status kann ausgewählt werden:
-
angelegt (weißer Kreis): Der Antrag ist vom Verein angelegt und gespeichert, aber noch nicht online abgesendet.
Dieser Antrag kann weiter bearbeitet werden. Er sollte gelöscht werden (Klick auf das rote Papierkorbsymbol), wenn er nicht
mehr benötigt wird.
-
abgesendet (blauer Kreis): Der Antrag ist online abgesendet, aber noch nicht vom BSB geöffnet worden.
Eine Bearbeitung des Antrags durch den Verein oder seine Löschung ist nicht mehr möglich.
-
bearbeitet (gelber Kreis): Der Antrag wurde vom BSB geöffnet und befindet sich in Bearbeitung.
-
genehmigt (grüner Kreis): Der Antrag wurde vom BSB abschließend bearbeitet und genehmigt. Urkunden und ggf. Ehrungszeichen werden
an die im Antrag genannte Person versendet.
-
abgelehnt (roter Kreis): Der Antrag wurde vom BSB abschließend bearbeitet und abgelehnt. Der Grund der Ablehnung ist im
geöffneten Antragsformular ersichtlich.
Die Sortierung der Liste kann durch Klick auf die jeweilige Überschrift in der Tabelle geändert werden.
Bestehende Anträge können geöffnet und - falls noch nicht online abgesendet - weiter bearbeitet werden, indem man den entsprechenden
link in der Spalte Antrag klickt.
3.2.2 Neuen Ehrungsantrag stellen
Soll ein neuer Antrag angelegt werden, muss zuerst der Ehrungstyp ausgewählt werden (Auswahlliste "Ehrungstyp"),
bevor der Antrag durch Klick auf
neuen Antrag stellen
im System angelegt wird.
Folgende Ehrungstypen stehen zur Auswahl:
-
Sängerehrung für langjähriges aktives Singen. Die aktiven Mitgliedszeiten sind vor
Antragstellung bei den persönlichen Daten des Mitglieds einzutragen.
(s. Kapitel 2.2.1.4)
-
Ehrenamt (silberne Stimmgabel) für langjährige ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im selben Verein
als 1. bzw. 2. Vorsitzender oder Chorleiter. Die Zeiten sind vor Antragstellung bei den persönlichen
Daten des Mitglieds einzutragen. (s. Kapitel 2.2.1.4)
-
Chorleiterehrung für langjährige Tätigkeit als Chorleiter. Die aktiven Zeiten sind vor Antragstellung
bei den persönlichen
Daten des Mitglieds einzutragen. (s. Kapitel 2.2.1.4)
-
Vereinsjubiläum für langjähriges Bestehen des Vereins (ab 75 Jahre alle 25 Jahre). Das Gründungsdatum des Vereins
ist im A0_Bogen korrekt einzutragen (s. Kapitel 2.2.1.1)
Die für eine Ehrung möglichen Mitglieder werden automatisch von der Datenbank ermittelt und vorgeschlagen. Das Kreuz bei
"Ehrung vornehmen" ist gesetzt. Im Falle, dass nicht alle vorgeschlagenen Mitglieder geehrt werden sollen, so ist bei den
nicht zu ehrenden Mitgliedern das Kreuz durch Klick zu entfernen. Optional kann ein Grund für die Ablehnung der Ehrung
eingetragen werden.
Vor dem Absenden des Antrags muss noch das Ehrungsdatum eingetragen werden. Dieses muss mindestens 6 Wochen in der Zukunft liegen.
Außerdem ist der Empfänger der Urkunde und ggf. des Ehrungszeichens festzulegen. Voreingestellt ist der Vereinsvorsitzende.
Alternativ kann eine andere Person frei eingetragen werden.
Jeder Zwischenstand der Bearbeitung kann durch Klick auf
Ehrungsantrag speichern
in der Datenbank gesichert werden.
Sind alle Angaben im Antrag richtig eingetragen, muss der Antrag durch Klick auf
Ehrungsantrag online absenden
abgesendet und damit zur weiteren Bearbeitung durch den BSB freigegeben werden.
Nach dem Absenden kann der Antrag nicht mehr durch den Verein bearbeitet oder gelöscht werden.
Achtung: Ehrungsanträge können nur online abgesendet werden, wenn die Daten in der Mitgliederdatenbank
aktuell sind. Sollten Sie eine entsprechende Fehlermeldung erhalten, überprüfen sie die Angaben im A0- und AN-Bogen und
speichern Sie diese ab. (s. Kapitel 2.2.1.1)
3.3 Allgemeiner Staatszuschuss
Der Bayerische Sängerbund gewährt seinen Mitgliedern auf Antrag finanzielle Zuschüsse.
Dies geschieht unter anderem auf Basis der Vergaberichtlinien des Ministeriums...
Zuschüsse könnnen gewährt werden für:
- Ausgaben für Noten und Schulungsmaterial (z.B. Übungs-CDs)
- Ausgaben für Instrumente, die für die Chorarbeit notwendig sind
- Ausgaben für Schulungsmaßnahmen
- Ausgaben für sonstige Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung (z.B. nationale Chorbegegnungen, Teilnahme an Wettbewerben)
Einzelheiten finden Sie in der
Vergaberichtlinien für den allgemeinen Staatszuschuss
.
Hinweis: Für Ensembles im Kinder- und Jugendbereich ist im Antrag das Feld "Jugendarbeit" anzuklicken,
da der BSB Jugendarbeit in besonderem Maße fördert.
3.3.1 Zuschussanträge anzeigen
Durch Klick auf
Zuschüsse - Allgemeiner Staatszuschuss
im Hauptmenü erscheint eine Liste der angelegten Ehrungsanträge für das aktuelle Kalenderjahr.
Alternativ können alle für den Verein angelegten Anträge ausgewählt
werden (Auswahlliste "Jahr:").
Zusätzlich kann die Liste nach einem frei einzugebenden Ausdruck gefiltert werden.
In der Liste kann gesehen werden, in welchem Status sich der jeweilige Antrag befindet:
-
änderbar (weißer Kreis): Der Antrag ist vom Verein angelegt und gespeichert, aber noch nicht online abgesendet.
Dieser Antrag kann weiter bearbeitet werden. Er sollte gelöscht werden (Klick auf das rote Papierkorbsymbol), wenn er nicht
mehr benötigt wird.
-
abgesendet (blauer Kreis): Der Antrag ist online abgesendet, aber noch nicht vom BSB geöffnet worden.
Eine Bearbeitung des Antrags durch den Verein oder seine Löschung ist nicht mehr möglich.
-
bearbeitet (gelber Kreis): Der Antrag wurde vom BSB geöffnet und befindet sich in Bearbeitung.
-
Rückfrage (roter Kreis): Der Antrag wurde vom BSB geöffnet und befindet sich in Bearbeitung.
Er kann nicht abschließend bearbeitet werden, weil noch Fragen offen sind oder Dokumente fehlen.
-
Bescheid (grüner Kreis): Der Antrag wurde vom BSB abschließend bearbeitet und genehmigt oder abgelehnt.
Einzelheiten dazu sind im Bescheid erläutert.
Die Sortierung der Liste kann durch Klick auf die jeweilige Überschrift in der Tabelle geändert werden.
Bestehende Anträge können geöffnet und - falls noch nicht online abgesendet - weiter bearbeitet werden, indem man den entsprechenden
link in der Spalte Antrag klickt.
3.3.2 Neuen Antrag stellen
Soll ein neuer Antrag angelegt werden, muss zuerst der Antragstyp ausgewählt werden
(Auswahlliste "Erst Typ wählen:"),
bevor der Antrag durch Klick auf
neuen Antrag stellen
im System angelegt wird.
Folgende Antragstypen stehen zur Auswahl:
-
Zuschussantrag - Noten zur Bezuschussung der Anschaffung von Noten und Schulungsmaterial.
-
Zuschussantrag - Schulung zur Bezuschussung von Schulungsmaßnahmen von überregionaler Bedeutung.
Dies können Chorwochenenden oder sonstige Fortbildungen sein, an denen der gesamte oder überwiegende Teil des Chors teilgenommen hat.
-
Zuschussantrag - Instrumente zur Bezuschussung der Anschaffung von Instrumenen, die zur durchführung der Proben und Auftritte benötigt werden.
-
Zuschussantrag - Sonstige zur Bezuschussung von sonstigen Maßnahmen von überregionaler Bedeutung. Welche Maßnahmen
in diesem Bereich bezuschusst werden können, wird vom Vorstand vorab grundlegend beschlosssen und den Vereinen bekanntgegeben.
3.3.2.1 Zuschussantrag - Noten
Das Antragsformular enthält bereits alle Angaben zum Verein und muss nur noch ergänzt werden um:
-
Angabe eines Betreffs (optional). Das erleichtert die Suche in der Liste der gestellten Anträge.
-
Auswahl des betreffenden Ensembles, falls der Verein mehrere Ensembles besitzt.
-
Ergänzende Angaben zur Antragstellung (optional) z.B. Begründung dafür, dass mehr Noten als Ensemblemitglieder
beschafft wurden.
-
-
Ausgaben: Hier bitte für jeden Notentitel eine separate Zeile mit Menge und Einzelpreis anlegen.
Wenn nur der Gesamtbetrag der Rechnung angegeben wird entesteht erheblicher Bearbeitungsaufwand!
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.1)
-
Einnahmen: Hier alle Einnahmen angeben, die in direktem Zusammenhang mit dem Notenkauf stehen.
Dabei ist für jede Art der Einnahmen eine separate Zeile anzulegen.
Einnahmen sind z.B.:
- Eigenbeiträge von Chormitgliedern
- Nachlässe und Rabatte, wenn auf der Rechnung separat angegeben
- Zuschüsse von Seiten dritter (z.B. Gemeinde, Landkreis, Förderverein)
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.1)
Jeder Zwischenstand der Bearbeitung kann durch Klick auf
Antrag speichern
in der Datenbank gesichert werden.
Sind alle Angaben im Antrag richtig eingetragen, müssen die drei Kästchen am Ende des Antrags bestätigt werden
und der Antrag durch Klick auf
Antrag online absenden
abgesendet und damit zur weiteren Bearbeitung durch den BSB freigegeben werden.
Nach dem Absenden kann der Antrag nicht mehr durch den Verein bearbeitet oder gelöscht werden.
Achtung: Zuschussanträge können nur online abgesendet werden, wenn die Daten in der Mitgliederdatenbank
aktuell sind. Sollten Sie eine entsprechende Fehlermeldung erhalten, überprüfen sie die Angaben im A0- und AN-Bogen und
speichern Sie diese ab. (s. Kapitel 2.2.1.1)
3.3.2.2 Zuschussantrag - Schulung
Das Antragsformular enthält bereits alle Angaben zum Verein und muss nur noch ergänzt werden um:
-
Angabe eines Betreffs z.B. Art, Ort und Datum der Schulung. Das erleichtert die Suche in der Liste der gestellten Anträge.
-
Auswahl des betreffenden Ensembles, falls der Verein mehrere Ensembles besitzt.
-
Ergänzende Angaben zur Antragstellung. (Optional) z.B. Besondere Umstände der Schulung
-
-
Ausgaben: Hier bitte für jede Ausgabe eine separate Zeile mit Menge und Einzelpreis anlegen.
Hinweis: Honorare für den eingenen Chorleiter können nicht berücksichtigt werden. Diese sind beim
Ensembleleiterzuschuss anzugeben.
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.1)
-
Einnahmen: Hier alle Einnahmen angeben, die in direktem Zusammenhang mit dem Notenkauf stehen.
Dabei ist für jede Art der Einnahmen eine separate Zeile anzulegen.
Einnahmen sind z.B.:
- Eigenbeiträge von Chormitgliedern
- Nachlässe und Rabatte, wenn auf der Rechnung separat angegeben
- Zuschüsse von Seiten dritter (z.B. Gemeinde, Landkreis, Förderverein)
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.1)
-
Schulunstage: Die Schulungszeiten werden zur Berechnung der Höhe des Zuschusses herangezogen
Bitte für jeden Schulungstag eine separate Zeile anlegen. Dabei müssen die Teilnehmerzahl und die
Schulungszeiten mit den Angaben in der Teilehmerliste bzw. im Probenplan übereinstimmen.
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.2)
Jeder Zwischenstand der Bearbeitung kann durch Klick auf
Antrag speichern
in der Datenbank gesichert werden.
Sind alle Angaben im Antrag richtig eingetragen, müssen die drei Kästchen am Ende des Antrags bestätigt werden
und der Antrag durch Klick auf
Antrag online absenden
abgesendet und damit zur weiteren Bearbeitung durch den BSB freigegeben werden.
Nach dem Absenden kann der Antrag nicht mehr durch den Verein bearbeitet oder gelöscht werden.
Achtung: Zuschussanträge können nur online abgesendet werden, wenn die Daten in der Mitgliederdatenbank
aktuell sind. Sollten Sie eine entsprechende Fehlermeldung erhalten, überprüfen sie die Angaben im A0- und AN-Bogen und
speichern Sie diese ab. (s. Kapitel 2.2.1.1)
3.3.2.3 Zuschussantrag - Instrumente
Das Antragsformular enthält bereits alle Angaben zum Verein und muss nur noch ergänzt werden um:
-
Angabe eines Betreffs (optional) Das erleichtert die Suche in der Liste der gestellten Anträge.
-
Auswahl des betreffenden Ensembles, falls der Verein mehrere Ensembles besitzt.
-
Ergänzende Angaben zur Antragstellung. (Optional) z.B. Besondere Bedeutung des Instruments
-
-
Ausgaben: Hier bitte für jedes Instrument bzw. Zubehör eine separate Zeile mit Menge und Einzelpreis anlegen.
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.1)
-
Einnahmen: Hier alle Einnahmen angeben, die in direktem Zusammenhang mit dem Notenkauf stehen.
Dabei ist für jede Art der Einnahmen eine separate Zeile anzulegen.
Einnahmen sind z.B.:
- Eigenbeiträge von Chormitgliedern
- Nachlässe und Rabatte, wenn auf der Rechnung separat angegeben
- Zuschüsse von Seiten dritter (z.B. Gemeinde, Landkreis, Förderverein)
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.1)
Jeder Zwischenstand der Bearbeitung kann durch Klick auf
Antrag speichern
in der Datenbank gesichert werden.
Sind alle Angaben im Antrag richtig eingetragen, müssen die drei Kästchen am Ende des Antrags bestätigt werden
und der Antrag durch Klick auf
Antrag online absenden
abgesendet und damit zur weiteren Bearbeitung durch den BSB freigegeben werden.
Nach dem Absenden kann der Antrag nicht mehr durch den Verein bearbeitet oder gelöscht werden.
Achtung: Zuschussanträge können nur online abgesendet werden, wenn die Daten in der Mitgliederdatenbank
aktuell sind. Sollten Sie eine entsprechende Fehlermeldung erhalten, überprüfen sie die Angaben im A0- und AN-Bogen und
speichern Sie diese ab. (s. Kapitel 2.2.1.1)
3.3.2.4 Zuschussantrag - Sonstige
Das Antragsformular enthält bereits alle Angaben zum Verein und muss nur noch ergänzt werden um:
-
Angabe eines Betreffs (optional). Das erleichtert die Suche in der Liste der gestellten Anträge.
-
Auswahl des betreffenden Ensembles, falls der Verein mehrere Ensembles besitzt.
-
Ergänzende Angaben zur Antragstellung. (z.B. Begründung dafür, dass die Maßnahme überregionale Bedeutung besitzt)
-
-
Ausgaben: Hier bitte für jede Ausgabe eine separate Zeile mit Menge und Einzelpreis anlegen.
Hinweis: Honorare für den eingenen Chorleiter können nicht berücksichtigt werden. Diese sind beim
Ensembleleiterzuschuss anzugeben.
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.1)
-
Einnahmen: Hier alle Einnahmen angeben, die in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen.
Dabei ist für jede Art der Einnahmen eine separate Zeile anzulegen.
Einnahmen sind z.B.:
- Eigenbeiträge von Chormitgliedern
- Nachlässe und Rabatte, wenn auf der Rechnung separat angegeben
- Zuschüsse von Seiten dritter (z.B. Gemeinde, Landkreis, Förderverein)
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.1)
Jeder Zwischenstand der Bearbeitung kann durch Klick auf
Antrag speichern
in der Datenbank gesichert werden.
Sind alle Angaben im Antrag richtig eingetragen, müssen die drei Kästchen am Ende des Antrags bestätigt werden
und der Antrag durch Klick auf
Antrag online absenden
abgesendet und damit zur weiteren Bearbeitung durch den BSB freigegeben werden.
Nach dem Absenden kann der Antrag nicht mehr durch den Verein bearbeitet oder gelöscht werden.
Achtung: Zuschussanträge können nur online abgesendet werden, wenn die Daten in der Mitgliederdatenbank
aktuell sind. Sollten Sie eine entsprechende Fehlermeldung erhalten, überprüfen sie die Angaben im A0- und AN-Bogen und
speichern Sie diese ab. (s. Kapitel 2.2.1.1)
3.3.3 Antrag online und per Post absenden
Zum Schluss muss der Antrag noch online abgesendet, ausgedruckt und unterschrieben sowie mit Belegen per Post abgesendet werden.
-
Vor dem online-Abesenden des Antrags sind am unteren Ende des Antrags drei Dinge per Mausklick zu bestätigen:
-
Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Vereins zum Zeitpunkt der Antragstellung.
-
Bestätigung der Richtigkeit der gemachten Angaben, insbesondere, dass sämtliche aufgeführten Rechungen vom Antragsteller bezahlt wurden.
-
Bestätigung dafür, dass ausschließlich Orignalbelege beigefügt sind.
-
Anschließend wird der Antrag durch Klick auf
Antrag online absenden
abgesendet und damit zur weiteren Bearbeitung durch den BSB freigegeben werden.
Nach dem Absenden kann der Antrag nicht mehr durch den Verein bearbeitet oder gelöscht werden.
Unmittelbar nach dem Absenden wird eine Druckversion des Antrags erzeugt.
Das Druckbild des Ausdrucks hängt von den Drucker-Einstellungen des Browsers ab. Es wird empfohlen,
diese vor dem Druck zu überprüfen und passend einzurichten.
-
Der ausgedruckte Antrag enthält Unterschriftsfelder, bei denen der Vorsitzende des Vereins, beim Zuschuss für Ensembleleiter zusätzlich
der Ensembleleiter, unterschreiben muss.
-
Der unterschriebene Antrag ist zusammen mit den Originalbelegen an die Geschäftsstelle des BSB zu senden. Erst nach Eingang dieser
Unterlagen wird der Antrag bearbeitet.
3.4 Ensembleleiter-Zuschuss
Der Bayerische Sängerbund gewährt seinen Mitgliedern auf Antrag einen Zuschuss für die Bezahlung qualifizierter Ensembleleiter.
Dies geschieht unter anderem auf Basis der Vergaberichtlinien des Ministeriums...
Einzelheiten finden Sie in der
Vergaberichtlinien für den Ensembleleiter-Zuschuss
.
3.4.1 Zuschussanträge für Ensembleleiter anzeigen
Durch Klick auf
Zuschüsse - Ensembleleiter
im Hauptmenü erscheint eine Liste der angelegten Anträge für das aktuelle Kalenderjahr.
Alternativ können alle für den Verein angelegten Anträge ausgewählt
werden (Auswahlliste "Jahr:").
Zusätzlich kann die Liste nach einem frei einzugebenden Ausdruck gefiltert werden.
In der Liste kann gesehen werden, in welchem Status sich der jeweilige Antrag befindet:
-
änderbar (weißer Kreis): Der Antrag ist vom Verein angelegt und gespeichert, aber noch nicht online abgesendet.
Dieser Antrag kann weiter bearbeitet werden. Er sollte gelöscht werden (Klick auf das rote Papierkorbsymbol), wenn er nicht
mehr benötigt wird.
-
abgesendet (blauer Kreis): Der Antrag ist online abgesendet, aber noch nicht vom BSB geöffnet worden.
Eine Bearbeitung des Antrags durch den Verein oder seine Löschung ist nicht mehr möglich.
-
bearbeitet (gelber Kreis): Der Antrag wurde vom BSB geöffnet und befindet sich in Bearbeitung.
-
Rückfrage (roter Kreis): Der Antrag wurde vom BSB geöffnet und befindet sich in Bearbeitung.
Er kann nicht abschließend bearbeitet werden, weil noch Fragen offen sind oder Dokumente fehlen.
-
Bescheid (grüner Kreis): Der Antrag wurde vom BSB abschließend bearbeitet und genehmigt oder abgelehnt.
Einzelheiten dazu sind im Bescheid erläutert.
Die Sortierung der Liste kann durch Klick auf die jeweilige Überschrift in der Tabelle geändert werden.
Bestehende Anträge können geöffnet und - falls noch nicht online abgesendet - weiter bearbeitet werden, indem man den entsprechenden
link in der Spalte Antrag klickt.
3.4.2 Neuen Antrag stellen
urch Klick auf
neuen Antrag stellen
wird ein neuer Antrag im System angelegt und geöffnet.
Das Antragsformular enthält bereits alle Angaben zum Verein und muss nur noch ergänzt werden um:
-
Angaben zur Ensembleleitung im vorhergehenden Kalenderjahr (Voreingestellt ist die aktuelle Ensembleleitung)
Bei unterjährigem Wechsel sind Angaben zu allen Ensembleleitern zu machen
(s. Kapitel 3.5.3)
-
Angaben zu Probezeiten je Monat (volle Stunden). Diese Angaben dienen dem Nachweise der kontinuierlichen Probentätigkeit.
-
Ensembleleiterhonorar: Bitte tragen Sie alle im vorangehenden Kalenderjahr gezahlten Honorare für Ihren regulären
Ensembleleiter (keine Aushilfen) ein. Sie können dazu eine oder mehrere Zeilen benutzen.
Deteils zum Eintragen einer Ausgabe (s. Kapitel 3.5.1)
Jeder Zwischenstand der Bearbeitung kann durch Klick auf
Antrag speichern
in der Datenbank gesichert werden.
Sind alle Angaben im Antrag richtig eingetragen, müssen die zwei Kästchen am Ende des Antrags bestätigt werden
und der Antrag durch Klick auf
Antrag online absenden
abgesendet und damit zur weiteren Bearbeitung durch den BSB freigegeben werden.
Nach dem Absenden kann der Antrag nicht mehr durch den Verein bearbeitet oder gelöscht werden.
Achtung: Zuschussanträge können nur online abgesendet werden, wenn die Daten in der Mitgliederdatenbank
aktuell sind. Sollten Sie eine entsprechende Fehlermeldung erhalten, überprüfen sie die Angaben im A0- und AN-Bogen und
speichern Sie diese ab. (s. Kapitel 2.2.1.1)
3.4.3 Antrag online und per Post absenden
Zum Schluss muss der Antrag noch online abgesendet, ausgedruckt und unterschrieben per Post abgesendet werden.
-
Vor dem online-Abesenden des Antrags sind am unteren Ende des Antrags zwei Dinge per Mausklick zu bestätigen:
-
Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Vereins zum Zeitpunkt der Antragstellung.
-
Bestätigung der Richtigkeit der gemachten Angaben, insbesondere, dass sämtliche aufgeführten Honorare vom Antragsteller bezahlt wurden.
-
Anschließend wird der Antrag durch Klick auf
Antrag online absenden
abgesendet und damit zur weiteren Bearbeitung durch den BSB freigegeben werden.
Nach dem Absenden kann der Antrag nicht mehr durch den Verein bearbeitet oder gelöscht werden.
Unmittelbar nach dem Absenden wird eine Druckversion des Antrags erzeugt.
Das Druckbild des Ausdrucks hängt von den Drucker-Einstellungen des Browsers ab. Es wird empfohlen,
diese vor dem Druck zu überprüfen und passend einzurichten.
-
Der ausgedruckte Antrag enthält Unterschriftsfelder, bei denen der Vorsitzende des Vereins und
der Ensembleleiter unterschreiben müssen.
-
Der unterschriebene Antrag ist an die Geschäftsstelle des BSB zu senden. Erst nach Eingang dieser
Unterlagen wird der Antrag bearbeitet.
3.5 Ausfüllhilfen
3.5.1 Angaben zu Ausgaben und Einnahmen
Legen Sie für jede Ausgaben- oder Einnahmenposition eine separate Zeile an.
Zum Anlegen einer Zeile für Ausgaben oder Einnahmen gehen Sie folgendermaßen vor
(Beispiel: Ausgaben für Notenkauf, andere Ausgabe oder Eingaben entsprechend):
-
Eintrag bei Bezeichnung der Ausgabe (Beispiel: Notentitel "Bach Motetten")
-
Eintrag bei Anzahl (Beispiel: 2)
Anmerkung: Bei der Beschaffung von Noten werden in der Regel nur so viele Exemplare bezuschusst, wie aktive Mitglieder
im Ensemble gemeldet sind. Darüber hinausgehende Exemplare können nur in begründeten Fällen berücksichtigt werden.
-
Eintrag bei Betrag (Beispiel: 15,00): Hier ist der Einzelpreis einzutragen. Im Feld Summe wird der
Gesamtbetrag (Beispiel: 30,00) aus Einzelpreis x Anzahl automatisch berechnet.
-
Nicht vergessen! Speicherung des Eintrags durch Klick auf das
grün hinterlegte Diskettensymbol
Der Eintag wird fest in die Datenbank übernommen und kann nun nicht mehr geändert werden.
Es erscheint eine neue leere Zeile für die nächste Ausgabenposition.
Hinweis: Sollte eine bereits gespeichterte Zeile einen Fehler enthalten, können Sie diese durch Klick auf das
rot hinterlegte Papierkorbsymbl
löschen und wie oben beschrieben neu eingeben.
3.5.2 Angaben zu Schulungstagen
Legen Sie für jeden Schulungstag eine separate Zeilen an und tragen Sie die Daten in Übereinstimmung mit
Teilnehmerliste und Probenplan ein.
Zum Anlegen einer Zeile für Schulungstage gehen Sie folgendermaßen vor
-
Eintrag bei Datum: Datum des Schulungstags
-
Eintrag bei Teilnehmer:
Tragen Sie die Anzahl der Teilnehmer an diesem Schulungstag ein.
Anmerkung: Die Anzahl der Teilnehmer muss mit der Teilnehmerliste für diesen Schulungstag übereinstimmen.
Anmerkung: Es werden in der Regel nur so viele Teilnehmer bezuschusst, wie aktive Mitglieder
im Ensemble gemeldet sind. Darüber hinausgehende Teilnehmer können nur in begründeten Fällen berücksichtigt werden.
-
Eintrag bei Dauer: Tragen Sie die Probenzeiten in Stunden (ohne Pausen z.B. für Mittagessen) ein
.
Anmerkung: Die Probenzeit muss mit dem Probenplan für diesen Schulungstag übereinstimmen.
Die Anzahl der Schulungsmanntage (SMT) wird automatisch berechnet nach folgender Methode (s.u.):
-
Teilnehmerzahl x 1,0 für Dauer größer 4,5 Stunden
-
Teilnehmerzahl x 0,5 für Dauer größer 2,0 Stunden
-
Teilnehmerzahl x 0,0 für Dauer bis 2,0 Stunden
-
Nicht vergessen! Speicherung des Eintrags durch Klick auf das
grün hinterlegte Diskettensymbol
Der Eintag wird fest in die Datenbank übernommen und kann nun nicht mehr geändert werden.
Es erscheint eine neue leere Zeile für den nächsten Schulungstag.
Hinweis: Sollte eine bereits gespeichterte Zeile einen Fehler enthalten, können Sie diese durch Klick auf das
rot hinterlegte Papierkorbsymbl
löschen und wie oben beschrieben neu eingeben.
3.5.3 Angaben zu Ensembleleitern
Falls die Ensembleleitung unterjährig gewechselt hat, sind zwei (oder weitere) Ensembleleiter im Antrag anzugeben.
Dazu können die im Antrag vorgesehenen Felder benutzt werden.
Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass der aktuelle Ensembleleiter den Chor im September des Vorjahres
übernommen hat. Sollte die Übernahme zum Jahreswechsel erfolgt sein, ist zuerst der korrekte Ensembleleiter wie unten
beschrieben einzutragen, und danach der vorbelegte Eintrag zu Löschen.
Im folgenden ist die Reihenfolge der Schritte beschrieben:
-
Auswahl des zweiten Ensembleiters aus der Liste der Vereinsmitglieder
Hinweis: Sollte der frühere Ensembleleiter schon aus der Vereinsliste entwernt worden sein, so ist er
wieder als passives (förderndes) Mitglied hinzuzufügen, damit er ausgewählt werden kann.
-
Nicht vergessen! Speicherung des Eintrags durch Klick auf das
grün hinterlegte Diskettensymbol
Der Eintag wird in die Datenbank übernommen und kann nun mit Ausnahme der Zeiten nicht mehr geändert werden.
Es erscheint eine neue leere Zeile fürr den nächsten Ensembleleiter.
-
Ändern der voreingestellten Daten in den
gelb hinterlegten Feldern .
-
Nicht vergessen! Speicherung des Antrags durch Klick auf das
grün hinterlegte Feld Antrag speichern
Hinweis: Sollte eine bereits gespeichterte Zeile einen Fehler enthalten, können Sie diese durch Klick auf das
rot hinterlegte Papierkorbsymbl
löschen und wie oben beschrieben neu eingeben.
Letzte Änderung 30.06.2020