Anleitung zur Mitgliederverwaltung (v1.2.3)
Die Mitgliedsvereine im BSB haben die Aufgabe, einmal jährlich zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar die Stammdaten ihres Vereins und der angeschlossenen Ensembles zu überprüfen und deren Richtigkeit durch Abspeichern der entsprechenden Formulare (A0-Bogen und AN-Bogen) zu bestätigen.
Die Online-Mitgliederverwaltung bietet die Möglichkeit, Mitgliederlisten der Ensembles und Vereine auf
einfache Weise zu pflegen.
Das Beantragen von Zuschüssen und Ehrungen geht ausschließlich über die
Online-Mitgliederverwaltung.
Anträge, die mit früheren Papier-Formularen eingereicht werden, können nicht mehr
bearbeitet werden.
Termine und Veranstaltungen, die auf der BSB-Homepage angezeigt werden sollen, werden über die Mitgliederverwaltung an den BSB gemeldet, ebenso Beiträge und Artikel zur digitalen Sängerzeitung.
Eine Reihe von Auswertungen unterstützt die Arbeit der Vereine z. B. bei der Beantragung von Mitglieder-Ehrungen.
Jede Einzelperson soll nur einmal in der Datenbank aufgeführt werden. Wenn nun eine solche Person in
mehreren
Vereinen tätig ist, können dieser Person mehrere Mitgliedschaften zugeordnet werden. Für den
jeweiligen Verein sind die Mitgliedschaften
der Person in den anderen Vereinen allerdings nicht sichtbar. Die persönlichen Daten wie Anschrift,
Geburtsdatum, Telefon etc.
sind für alle Vereine sichtbar, in denen die Person Mitglied ist. Es kann daher vorkommen, dass für eine
Person in Ihrer Vereinsliste
plötzlich persönliche Daten sichtbar sind, die Sie nicht eingegeben haben.
Bitte ändern oder
löschen Sie diese Daten nicht, es sei denn, Sie wissen,
dass sie nicht stimmen. Sie greifen sonst in die Datenhaltung anderer Vereine ein, bei denen die Person
ebenfalls Mitglied ist.
Anmerkung: Wie bisher wird eine Person eindeutig durch Name, Vorname und Geburtsdatum identifiziert.
Es ist nicht
möglich, eine zweite Person mit diesen drei Merkmalen anzulegen, wenn bereits eine solche Person in der
Datenbank existiert.
Fördermitglieder - oder passive Mitglieder - eines Vereins sind automatisch alle Mitglieder des Vereins, die keinem Ensemble des Vereins zugeordnet sind. Umgekehrt, wird ein neues Mitglied eines Ensembles automatisch aktives Vereinsmitglied. Eine Fördermitgliedschaft für Ensembles ist nicht vorgesehen.
Letzte Änderung 27.09.2025